Einige Beispiele, wie KI mit den Texten umgeht....

Das ist eine "sanfte" Variante und ich habe persönlich keine Präferenz dafür.

Ich würde das auch (wenn überhaupt) nur dort einsetzen, wo es um allgemeine Information geht. Da kann vielleicht manches knapper und übersichtlicher formuliert werden.

Die persönliche Ansprache soll - aus meiner Sicht - überall sonst unbedingt (als Qualitätsmerkmal) erhalten bleiben. Sagt bitte, wie ihr darüber denkt...

Falls ihr diese Möglichkeiten einbeziehen wollt, würde ich euch natürlich alle Neuformulierungen vorlegen.

Die neue Version ist im Fertigwerden, Ende der Woche könnt ihr vielleicht schon einen Blick darauf werfen.

GRAUER TEXT: Bisherige Formulierung

GRÜNER TEXT: KI - Formulierung

Beispiel 1

Es gibt weder eine Heilung der FA, noch gibt es eine Therapie, die nachweislich den Verlauf der Krankheit stoppen oder aufhalten kann. Das trifft sowohl auf die Schulmedizin als auch auf alternativmedizinische Behandlungen zu. Nichtsdestotrotz kann man mit FA leben. Es ist von Fall zu Fall unterschiedlich, wie das funktioniert – das muss jede*r selber herausfinden. Hier sind Hinweise, die sich als hilfreich herausgestellt haben.

Aktuell gibt es noch keine Therapie, die den Verlauf der Friedreich-Ataxie nachweislich stoppen oder heilen kann – das gilt für die Schulmedizin ebenso wie für alternativmedizinische Ansätze. Dennoch: Ein Leben mit FA ist möglich. Wie dieser Weg im Detail aussieht, ist individuell sehr verschieden und eine ganz persönliche Entscheidung. Wir haben hier einige Hinweise zusammengestellt, die sich für viele Betroffene als wertvolle Unterstützung im Alltag erwiesen haben.

Beispiel 2

Grundsatzdiskussionen über die Vor- und Nachteile von Gentherapie bringen dich nicht weiter. Viel interessanter wäre, ob das für dich aus finanzieller, logistischer und medizinischer Sicht machbar wäre.

Anstatt theoretischer Debatten über die Vor- und Nachteile von Gentherapien stehen für Betroffene ganz praktische Fragen im Vordergrund: Ist eine solche Behandlung für mich aus medizinischer, logistischer und finanzieller Sicht individuell realisierbar?

Beispiel 3

Bereite dich vor! Du betreust einen Menschen, keine Krankheit! Es kann passieren, dass du was machen musst, das außerhalb deines Wohlfühlgebiets liegt (Recherche, Austausch mit anderen Ärzt*innen,)! Hör deinen Patient*innen zu!

Hier ausnahmsweise als Anrede an Mediziner: "Sie"

Ihre Aufgabe ist die Betreuung eines Menschen, nicht das Verwalten einer Krankheit. Das bedeutet auch, über den Tellerrand hinauszuschauen: Recherchieren Sie, vernetzen Sie sich, verlassen Sie Ihre Routine. Aber vor allem: Seien Sie präsent und hören Sie zu. Ihre Patientinnen und Patienten wissen oft am besten, was sie brauchen.

Beispiel 4

Als Patient*in mit FA wird früher oder später die Muskulatur schwächer, weil diese ein Problem mit dem Energiehaushalt hat und man sich von Haus aus wenig bewegt. Auf der anderen Seite braucht man aufgrund der neurologischen Defizite mehr Kraft. Wie so oft ein Paradoxon! Es empfiehlt sich, die Muskulatur und die Gelenke beweglich und geschmeidig zu halten.

Manche Physiotherapien oder Therapieeinheiten fokussieren sich eher auf das Gleichgewicht oder den Gleichgewichtssinn, andere auf die Koordination. Bei aktiven Therapien arbeitet der oder die zu Behandelnde, bei passiven Therapien der oder die Therapeut*in. Die richtige Mischung ist für jeden etwas anderes.

Früher oder später wirst du spüren, dass deine Muskeln schwächer werden. Das liegt nicht nur an der fehlenden Bewegung, sondern vor allem am gestörten Energiehaushalt deiner Zellen. Das Paradoxe daran: Gerade weil deine neurologischen Defizite zunehmen, brauchst du eigentlich mehr Kraft als gesunde Menschen.

Dein Ziel muss es sein, deine Muskulatur und Gelenke beweglich und geschmeidig zu halten. Lass dich nicht in ein starres Schema pressen: Manche Therapien setzen auf Gleichgewicht und Koordination, andere fordern dich körperlich voll heraus (aktiv), während bei passiven Einheiten der Therapeut die Arbeit übernimmt.

Es gibt kein Patentrezept. Du musst für dich selbst herausfinden, welche Mischung dich wirklich weiterbringt. Sei dabei ruhig kritisch und probiere aus, was sich für deinen Körper richtig anfühlt.

Beispiel 5

Der "Grad der Behinderung" (GdB) ist eine Kennzahl, die dazu dient, den Schweregrad einer Behinderung zu quantifizieren. Er wird in Prozent angegeben und aufgrund einer ärztlichen Untersuchung und anhand von festgelegten Kriterien festgestellt.

Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch den Versorgungs- und Rehabilitationsträger, in der Regel durch die Sozialversicherungsträger oder das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen. Der Grad der Behinderung hat Auswirkungen auf verschiedene Leistungen und Vergünstigungen, die Menschen mit Behinderungen in Anspruch nehmen können, wie zum Beispiel Steuervorteile, Unterstützungen bei der Arbeitsplatzsuche oder finanzielle Hilfen.

Der GdB gibt keinen Aufschluss über die Arbeits- oder Leistungsfähigkeit der Person. Auch Menschen mit einem GdB von 100%, sind durchaus leistungsfähig. Es gibt nationale und internationale Bemühungen, diesen Trugschluss zu beseitigen.

Inklusion bezieht sich auf die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen, unabhängig von individuellen Merkmalen wie Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung oder eben auch einer Behinderung. Inklusion fördert eine Gesellschaft, die Vielfalt akzeptiert, unterstützt und schätzt. In Bezug auf den Grad der Behinderung (GdB) kann die Inklusion verschiedene Aspekte berühren:

Gegenwärtig werden diese Aspekte nicht im GdB berücksichtigt und somit ist der GdB nichtssagend. Dennoch wird der GdB in einer Vielzahl von Ländern ermittelt. Insgesamt ist die Betrachtung des GdB im Kontext der Inklusion eine komplexe Angelegenheit, die die Schaffung einer Gesellschaft erfordert, die die Vielfalt schätzt und sicherstellt, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen, gleiche Chancen und Rechte haben.

Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Zahl in Prozent, die den Schweregrad einer Beeinträchtigung beschreibt. Er wird nach einer ärztlichen Untersuchung von Behörden (wie dem Sozialministeriumservice) offiziell festgelegt. Dieser Wert ist vor allem ein Türöffner: Er hilft dir, bestimmte Vorteile und Unterstützungen zu bekommen, wie etwa Steuererleichterungen oder Hilfe im Berufsleben.

Ganz wichtig: Die Prozentzahl sagt nichts über deine Leistungsfähigkeit aus. Auch mit einem GdB von 100 % kannst du im Job und Alltag absolut leistungsfähig sein. Es gibt sogar internationale Bemühungen, dieses falsche Denken endlich aus den Köpfen zu bekommen.

Inklusion bedeutet, dass wir alle – egal mit welchen Merkmalen oder Einschränkungen – ganz natürlich und gleichberechtigt überall dabei sind. Im Zusammenhang mit dem GdB gibt es dabei fünf entscheidende Punkte:

Bisher fließen diese wichtigen Punkte nicht in die Berechnung des GdB ein, wodurch die Kennzahl allein nur wenig aussagt. Trotzdem wird sie in vielen Ländern weiterhin genutzt. Die Verbindung von GdB und Inklusion zeigt: Es braucht eine Gesellschaft, die Vielfalt wirklich wertschätzt und garantiert, dass jeder Mensch – egal mit welcher Beeinträchtigung – dieselben Rechte und Chancen erhält.

Oder letzter Absatz alternativ:

Aktuell wird der GdB diesen Anforderungen nicht gerecht, weshalb er nur eine eingeschränkte Bedeutung hat. Dennoch bleibt er ein weltweit genutztes Instrument. Das eigentliche Ziel muss jedoch eine inklusive Gesellschaft sein, die Barrieren abbaut und sicherstellt, dass die individuellen Fähigkeiten jedes Einzelnen zählen und geschützt werden.

Beispiel 6

Für Arbeitgeber*innen ist das wichtig. Sie müssen eine gesetzliche Einstellungsquote angestellten MmB erfüllen, um eine "Ausgleichstaxe" nicht zu bezahlen. Als MmB muss man sich aktiv beim Sozialministeriumservice melden, um zu sagen, dass man eine Behinderung von über 50% hat. Der*die Arbeitgeber*in kann die Information nicht ans Amt weitergeben, er oder sie muss sich diese Information vom Amt holen. Wenn man zum Kreis der begünstigt Behinderten zählt, bedeutet das, dass man als Arbeitnehmer*in Vorteile daraus ziehen kann, und auch als Arbeitgeber*in kann man auf Förderungen zugreifen, auf die man ohne MmB keinen Anspruch hätte. Mehr dazu hier: Unternehmensservice Portal

Oft wird der erhöhte Kündigungsschutz als No 1 Vorteil für Arbeitende mit Behinderung gesehen. Gleichzeitig ist der erhöhte Kündigungsschutz zusammen mit der Annahme der GdB bezieht sich auf die verminderte Leistung, die man mit Behinderung noch erbringen kann und somit die Leistungseinbußen, die der oder die Arbeitgeber*in in Kauf nehmen muss, als No 1 Grund für Arbeitgeber*innen KEINE MmB einzustellen. Hier sei ganz klar gesagt, dass der erhöhte Kündigungsschutz erst nach 4 Jahren eintritt. Trotzdem wird die gesetzlich vorgeschriebene Einstellungsquote nicht erfüllt. Und das ist ein Inklusionsproblem. Denn eigentlich sollen MmB am gleichen Arbeitsmarkt wie Menschen ohne Behinderung die gleichen Erfahrungen machen; das tun sie nicht! Mehr dazu hier: "Das Problem mit der Quote"

Pflichten und Anreize für Arbeitgeber

Unternehmen müssen eine gesetzliche Einstellungsquote für Menschen mit Behinderungen (MmB) erfüllen, um die Zahlung einer Ausgleichstaxe zu vermeiden. Arbeitgeber können nur dann auf spezielle Förderungen zugreifen, wenn sie begünstigte behinderte Personen beschäftigen. Mehr dazu beim Unternehmensservice Portal

Information über einen GdB von über 50 % muss aktiv von den Betroffenen an das Sozialministeriumservice gemeldet werden; Arbeitgeber können diese Daten nicht eigenständig weitergeben, sondern müssen sie beim Amt abfragen.

Das Missverständnis beim Kündigungsschutz

Der erhöhte Kündigungsschutz wird oft fälschlicherweise als sofortiges Einstellungshindernis gesehen, tritt jedoch tatsächlich erst nach vier Jahren Betriebszugehörigkeit in Kraft.

Die Kombination aus der Angst vor diesem Schutz und dem Fehlurteil, ein hoher GdB bedeute automatisch weniger Leistung, ist ein Hauptgrund, warum viele Betriebe die Quote lieber durch Zahlungen umgehen, statt MmB einstellen.

Die Realität am Arbeitsmarkt

Trotz gesetzlicher Vorgaben wird die Einstellungsquote oft nicht erfüllt, was ein massives Inklusionsproblem darstellt. Mehr dazu: Das Problem mit der Quote

Das Ziel, dass MmB die gleichen Erfahrungen am Arbeitsmarkt machen wie Menschen ohne Behinderung, wird in der Praxis derzeit noch verfehlt.

Beispiel 7

Dein Bandagist weiß über alles Bescheid. In der Regel wird dir ein Rollstuhl von deinem Sozialversicherungsträger zur Verfügung gestellt. Dein Bandagist übernimmt auch etwaige Reparaturen und die Instandhaltung. Folgendes sollte unbedingt erwähnt werden: Ja, es ist richtig, was seitens dem medizinischen Fachpersonal und Professionisten gesagt wird: Muskulatur und Bewegungsvermögen nehmen ab. Man ist geneigt zu denken „Dann ist es besser, den Rollstuhl so lange wie möglich zu meiden.“ Das ist nicht unbedingt wahr. Man vergisst leicht die Freiheiten, die der Rollstuhl mit sich bringt. Er erleichtert enorm die verloren geglaubte Selbstständigkeit in Sachen Fortbewegung. Außerdem kann sich der Körper ausruhen und man ermüdet nicht zu schnell!

Dein Bandagist ist dein zentraler Ansprechpartner und kümmert sich sowohl um die Instandhaltung als auch um notwendige Reparaturen deines Rollstuhls, der dir normalerweise vom Sozialversicherungsträger bereitgestellt wird. Auch wenn medizinisches Fachpersonal zu Recht darauf hinweist, dass Muskulatur und Bewegungsvermögen abnehmen können, ist die Sorge unbegründet, dass man den Rollstuhl deshalb so lange wie möglich meiden sollte. Tatsächlich bringt er ein großes Stück Freiheit und Selbstständigkeit in der Fortbewegung zurück. Zudem schont er deine Kräfte, da sich der Körper ausruhen kann und du im Alltag nicht so schnell ermüdest.

Beispiel 8

Behindertenpauschalbetrag: Personen mit Behinderungen haben Anspruch auf einen Behindertenpauschalbetrag. Dieser Betrag wird bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt und variiert je nach Grad der Behinderung. Er kann nur geltend gemacht werden, wenn man kein Pflegegeld bezieht.

Behindertenpauschalbetrag:Wenn du eine Behinderung hast, kannst du einen Pauschalbetrag steuerlich geltend machen. Dieser mindert dein zu versteuerndes Einkommen, wobei die Höhe direkt von deinem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) abhängt. Wichtig: Diese steuerliche Begünstigung steht dir nur dann zu, wenn du kein Pflegegeld beziehst.

Beispiel 9

Außergewöhnliche Belastungen:Personen mit Behinderungen können außergewöhnliche Belastungen geltend machen, die im Zusammenhang mit ihrer Behinderung entstehen. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für medizinische Behandlungen, Therapien, notwendige Hilfsmittel oder auch spezielle Fahrtkosten.

Außergewöhnliche Belastungen: Absetzbarkeit von Heilbehandlungen, Hilfsmitteln und Fahrtkosten

Beispiel 10

Kfz-Steuer: Menschen mit Behinderungen, die ein behindertengerecht adaptiertes Fahrzeug nutzen, können eine Ermäßigung bei der motorbezogenen Versicherungssteuer erhalten.

Kfz-Steuer: Ermäßigung bei der motorbezogenen Versicherungssteuer.

Beispiel 11

In Österreich gibt es das Pflegegeld als finanzielle Unterstützung für Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen in der Alltagskompetenz. Es soll dazu dienen, die zusätzlichen Kosten für die notwendige Pflege und Betreuung zu decken.

Das Pflegegeld wird in sieben Stufen unterteilt, wobei die Stufe je nach Grad der Behinderung festgelegt wird. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst des jeweiligen Bundeslandes.

Um Pflegegeld zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser kann bei den Sozialversicherungsträgern oder den zuständigen Landesstellen erfolgreich eingereicht werden. In vielen Fällen ist eine ärztliche Bestätigung über die erhebliche Beeinträchtigung erforderlich.

Das Pflegegeld wird regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Bei Änderungen im Gesundheitszustand sollte dies dem Sozialversicherungsträger gemeldet werden.

Es ist ratsam, sich direkt an die zuständige Sozialversicherungsanstalt oder das Sozialamt zu wenden, um genaue und aktuelle Informationen zu erhalten sowie Hilfe bei der Antragstellung zu erhalten. Vor allem bei der ersten Antragstellung wird gerne abgelehnt oder nur Stufe 1 gegeben. Also Einspruch einlegen oder erneut ansuchen.

In Österreich dient das Pflegegeld als finanzielle Unterstützung für Menschen, deren Alltagskompetenz erheblich beeinträchtigt ist. Es soll die zusätzlichen Kosten abdecken, die durch die notwendige Pflege und Betreuung entstehen.

Die Zuteilung erfolgt in sieben Stufen, wobei die jeweilige Stufe passend zum Grad der Behinderung festgelegt wird. Für diese Einstufung ist der Medizinische Dienst des entsprechenden Bundeslandes zuständig.

Um Pflegegeld zu beziehen, ist ein Antrag bei den Sozialversicherungsträgern oder den zuständigen Landesstellen erforderlich. Häufig muss hierfür eine ärztliche Bestätigung über die erhebliche Beeinträchtigung vorgelegt werden. Da die Voraussetzungen regelmäßig kontrolliert werden, müssen Änderungen des Gesundheitszustands dem Sozialversicherungsträger gemeldet werden.

Für genaue Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung ist es ratsam, sich direkt an die Sozialversicherungsanstalt oder das Sozialamt zu wenden. Besonders bei Erstanträgen kommt es häufig zu Ablehnungen oder einer Einstufung in lediglich Stufe 1. In diesen Fällen sollte man Einspruch einlegen oder erneut ansuchen.

Oder alternativ:

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung zur Abdeckung pflegebedingter Mehraufwendungen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich u.a. auch nach dem GdB. Es gibt 7 Stufen, die je nach Pflegebedarf (Stunden pro Monat) eingestuft werden. Eine Ablehnung beim Erstantrag ist häufig – hier lohnt sich oft ein Einspruch.

Beispiel 12

In Österreich gibt es neben dem regulären Pflegegeld auch Pflegegeldzuschüsse oder Pflegegeldergänzungsleistungen für bestimmte Situationen. Hierbei handelt es sich um zusätzliche finanzielle Unterstützung, die in bestimmten Fällen gewährt wird:

Wie man an der Aufzählung sehen kann, gibt es mehrere Optionen, für die die PGE angewendet wird. Mit dieser finanziellen Unterstützung, die man ab der Pflegestufe 3 in Anspruch nehmen kann, bezahlen und organisieren FA Patient*innen und viele andere MmB ein selbständiges Leben mit persönlicher Assistenz. Persönliche Assistenten sind Menschen, die MmB bei alltäglichen Herausforderungen helfen, an Regale fassen, wo Menschen im Rollstuhl nicht hinkommen, die Speisekarte für Blinde lesen,...

Die Abrechnung kann etwas kompliziert ausfallen, v.a. ist sie von Bundesland zu Bundesland verschieden. An einer Harmonisierung wird gearbeitet, aber so schnell ist keine Lösung zu erwarten.

Assistenzleistungen werden vom Land bezahlt. Als MmB hat man die Möglichkeit, direkt als Arbeitgeber aufzutreten und die Assistent*innen direkt zu zahlen. Oder man ist Klient einer Assistenzagentur.

Wir können dir keine Handlungsempfehlung geben, wie die persönliche Assistenz für dich am Besten zu organisieren wäre, da das von Land zu Land verschieden ist. Bitte erkundige dich dafür bei länderspezifischen Organisationen.

Ergänzungsleistungen für Assistenz im Alltag

Zusätzlich zum regulären Pflegegeld bietet Österreich in spezifischen Situationen Pflegegeldzuschüsse oder Pflegegeldergänzungsleistungen (PGE) an. Diese finanziellen Unterstützungen werden gewährt, wenn besondere Umstände vorliegen:

Wie diese Aufzählung zeigt, gibt es vielfältige Einsatzbereiche für die PGE. Diese Unterstützung, die ab Pflegestufe 3 zugänglich ist, ermöglicht es FA-Patientinnen und vielen anderen Menschen mit Behinderungen (MmB), ein selbstbestimmtes Leben mit persönlicher Assistenz zu führen. Persönliche Assistenten unterstützen dabei im Alltag – sie reichen etwa Gegenstände aus hohen Regalen, lesen Sehbehinderten die Speisekarte vor oder helfen bei anderen täglichen Hürden.

Die Abrechnung dieser Leistungen kann komplex sein, da sie sich zwischen den einzelnen Bundesländern stark unterscheidet. Zwar wird an einer bundesweiten Harmonisierung gearbeitet, eine zeitnahe Lösung ist jedoch nicht absehbar.

Während die Assistenzleistungen vom jeweiligen Land finanziert werden, haben MmB zwei Möglichkeiten der Organisation: Sie können entweder selbst als Arbeitgeber auftreten und die Assistenten direkt bezahlen oder als Klienten einer Assistenzagentur fungieren.

Da die Regelungen regional stark variieren, können wir keine allgemeingültige Empfehlung zur Organisation der persönlichen Assistenz geben. Wir raten dazu, Informationen bei den jeweils zuständigen länderspezifischen Organisationen einzuholen.

GANZ KURZ

Ab Pflegestufe 3 kann persönliche Assistenz genutzt werden, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Während die PA für den Alltag Ländersache ist, wird die PAA (Assistenz am Arbeitsplatz) vom Bund finanziert. Sie unterstützt bei physischen Tätigkeiten, übernimmt aber nicht die fachliche Arbeit.

Beispiel 13

Ergänzungsleistungen für berufliche Assistenz

Ist man mit Behinderung und persönlicher Assistenz beruflich tätig, kann man berufliche Assistenz erhalten. Ähnlich wie Assistenz im Alltag (PA) unterstützt die Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) MmB bei der Ausführung beruflicher Tätigkeiten. Dabei ist wichtig, dass die Assistenz keine Aufgaben übernimmt.

Zum Verständnis: Eine Rollstuhlfahrerin ist Bäckerin und sie wird mit PAA angestellt. In diesem Fall holt ihr Assistent die Bäckerin von zu Hause ab, nimmt auf Anweisung Zutaten aus dem Regal, trägt auf Anweisung den Teig von A nach B und kehrt die Backstube. Das Backen übernimmt die Bäckerin, wofür sie von ihrer Arbeitgeberin bezahlt wird. Die Kosten für ihren Assistenten übernimmt der Bund. Dafür sorgt die Bäckerin.

Im Gegensatz zur normalen PA, die das jeweilige Bundesland zahlt, wird die PAA Leistung vom Bund gezahlt und die Abrechnung ist nur über Agenturen (Dienstleister) möglich. Auch dafür hol dir genaue Informationen bei der Institution deines Vertrauens.

Ergänzungsleistungen für beruflische Assistenz

Berufstätige Personen mit Behinderung können zusätzlich zur persönlichen Assistenz im Alltag (PA) auch eine Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) erhalten. Diese unterstützt gezielt bei der Ausführung beruflicher Tätigkeiten. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist: Die Assistenzkraft übernimmt lediglich unterstützende Handgriffe, jedoch keine inhaltlichen Kernaufgaben der angestellten Person.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Eine Bäckerin, die einen Rollstuhl nutzt, wird mit PAA unterstützt. Ihr Assistent holt sie von zu Hause ab, reicht ihr auf Anweisung die Zutaten aus dem Regal, transportiert den Teig oder kehrt die Backstube. Das eigentliche Backen führt die Bäckerin selbst aus – dafür wird sie von ihrer Arbeitgeberin bezahlt. Die Kosten für die Assistenzkraft übernimmt hingegen der Bund; die Organisation hierfür liegt bei der Bäckerin selbst.

Im Unterschied zur herkömmlichen PA, die von den jeweiligen Bundesländern finanziert wird, ist für die PAA-Leistungen der Bund zuständig. Die Abrechnung ist hierbei ausschließlich über spezialisierte Dienstleister (Agenturen) möglich. Für detaillierte Informationen solltest du dich an eine Beratungsstelle deines Vertrauens wenden.

Beispiel 14

Oft ist es mit fortschreitender Symptomatik der FA schwierig bis unmöglich, eine Arbeit am ersten Arbeitsmarkt zu finden. Wenn das der Fall ist, gibt es in Österreich die Gelegenheit, eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension zu beziehen.

ACHTUNG: Sobald man als arbeitsunfähig gilt, hat man keinen Zugang zu AMS Unterstützung. Reha-Anträge können abgelehnt werden, da es oft darum gehen soll, für den Beruf fit zu bleiben.

In Pension zu gehen ist eine individuelle Entscheidung, die wohl überlegt sein muss und auch bei jedem*r anders zu beurteilen ist. Genauere Informationen darüber gibt es hier: Pension und Behinderung und bei den Versicherungsträgern.

Zur Erklärung: der 1. Arbeitsmarkt ist der, den wir alle kennen und von dem die Zahlen in sämtlichen Nachrichten sind. Der 2. Arbeitsmarkt ist der Werkstätten-Betrieb. Da verdienen Arbeitnehmerinnen Tasgeld statt Lohn, das Taschengeld ist viel geringer als der Lohn, es gibt weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld und es darf keinen Betriebsrat geben. Firmen können in Werkstätten billigst produzieren, weil sie quasi keine Personalkosten haben, Arbeitnehmerinnen werden ausgebeutet, Endkunden sehen diesen Preisvorteil fast nie.

Mit fortschreitender Symptomatik der Friedreich-Ataxie (FA) wird es oft schwierig oder sogar unmöglich, eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. In Österreich besteht in solchen Fällen die Möglichkeit, eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension zu beziehen.

Wichtig: Sobald man offiziell als arbeitsunfähig eingestuft wird, entfällt der Zugang zu Unterstützungsleistungen des AMS. Auch Reha-Anträge können abgelehnt werden, da diese Maßnahmen primär darauf abzielen, die Arbeitsfähigkeit für den Beruf zu erhalten.

Die Entscheidung, in Pension zu gehen, ist individuell und sollte wohlüberlegt sein. Detaillierte Informationen dazu bieten die jeweiligen Versicherungsträger sowie Informationsportale zum Thema „Pension und Behinderung“.

Zur Einordnung der Begriffe: Der erste Arbeitsmarkt umfasst das reguläre Beschäftigungssystem. Der zweite Arbeitsmarkt hingegen bezieht sich auf Werkstätten-Betriebe. Dort erhalten die Beschäftigten lediglich ein geringes Taschengeld anstatt eines echten Lohns – ohne Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und ohne die Vertretung durch einen Betriebsrat. Da Unternehmen in diesen Werkstätten aufgrund minimaler Personalkosten extrem günstig produzieren lassen können, findet oft eine Ausbeutung der Arbeitskraft statt, während Endkunden diesen Preisvorteil fast nie zu sehen bekommen.

ODER GANZ KURZ

Wenn eine Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt nicht mehr möglich ist, kann diese Pension beantragt werden. Achtung: Mit dem Status der Arbeitsunfähigkeit entfällt meist der Zugang zu AMS-Leistungen.